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Zuschüsse

Für Jugendverbände und Jugendgruppierungen aus den Gemeinden gibt es unterschiedliche Fördermöglichkeiten.  
Wir zeigen Euch hier einige Stellen, wo ihr Zuschüsse beantragen könnt.

Dazu gehören:

  1. Landesmittel (vom Land NRW)
  2. Kirchlicher Jugendplan (vom Erzbistum Köln)
  3. Kommunale Mittel (von den Städten/Kommunen)

1. Landesmittel

Der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW dient der Unterstützung für Verbände, Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendarbeit in Gemeinden.

Jeder freie Träger der Jugendhilfe kann hier Mittel beantragen, sofern die Maßnahmen nicht durch die jeweilige Finanzierung des Trägers abgedeckt sind. 

  • Jugendverbände können über den BDKJ Diözesanverband die Mittel des Kinder- und Jugendförderplans abrufen. Welche Bedingungen daran geknüpft sind erfahrt ihr hier.
  • Auch Kirchengemeinden können beim Landschaftsverband Rheinland Projekte beantragen. Sie sind nach § 75 Absatz 3 als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt. Diese Gruppierungen können Gelder beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beantragen. Hier geht'´s zur Übersicht, zu welchen Themen die Projektmittel beantragt werden können.

2. Kirchlicher Jugendplan

Gruppierungen aus Kirchengemeinden (z.B. Ministrant*innen, Katechet*innen, Pfarrjugend, Kinder- und Jugendchöre usw.), die eine Gruppenleiterschulung oder eine religiöse Bildungsveranstaltung planen, können Zuschüsse über den kirchlichen Jugendplan beantragen:

Richtlinien | Antragsformular | Kontakt

3. Kommunale Zuschüsse

Düsseldorf

Über den BDKJ Düsseldorf können katholische Jugendverbände und Pfarrgemeinden aus Düsseldorf kommunale Zuschüsse für Aus- und Fortbildungsveranstaltungen sowie Kinder- und Jugendferienmaßnahmen beziehen. Alle Unterlagen und Anträge sind auf der Seite des BDKJ Düsseldorf zu finden und müssen zum Jahresbeginn (Aktionen in 2023 = Antrag bis 15.02.2023) gestellt werden.

Kinder- und Jugendferienmaßnahmen (KFJM)

  • Mindestdauer: 4 Tage (An- und Abreise = 1 Tag) | Ausnahme: Pfingstfreizeiten werden ab 3 Tagen bezuschußt
  • Alter der Teilnehmenden: 5 bis 21 Jahre (bis 26 Jahre bei Schüler*innen, Studierenden, Auszubildenden, FSJler*innen)
  • Teilnehmende müssen ihren Wohnsitz in Düsseldorf haben
  • mindestens 7 Teilnehmende (pro 7 TN mind. 1 Leitende*r)

Gruppenleitungsschulungen (GLK)

  • Alter der Teilnehmenden: ab 15 Jahren
  • Halbtagsveranstaltung: 2,5 - 5 Zeitstunden pädagogisch begründetes Programm
  • Ganztagsveranstaltung: mind. 5 Zeitstunden pädagogisch begründetes Programm
  • Mehrtägige Veranstaltungen: erster Tag mind. 2,5 Stunden, jeder weitere volle Tag mit mindestens 5 Stunden pädagogisch begründetem Programm 
  • Die Höhe des Zuschuss richtet sich nach der Summe der Ausgaben und kann nicht höher sein als die Ausgaben. 


Infos Downloads | Kontakt

Kreis Mettmann

Im Kreis Mettmann fördern die Kommunen ganz unterschiedlich. Wir haben für dich Informationen für einen ersten Überblick gesammelt. Manchmal sind es nur Kontakte, da die Internetseiten der jeweiligen Kommunen nicht übersichtlich genug sind. Falls du mehr Erfahrung hast, freuen wir uns über Informationen, die in der Auflistung noch fehlen. Melde dich dazu (oder bei Fragen) bei  Johanna Frericks.


Erkrath

  • Förderung für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, oder bis zum 26. Lebensjahr, sofern sie sich noch in der Berufsausbildung befinden
  • Mindestdauer: 2 Tage
  • Maximal 5€ pro Tag und TN
  • Für Leitende (ab 18) max. 10€ pro Tag
  • Anträge müssen bis zum 01.03. des Antragjahres gestellt sein
  • Veranstaltungen mit ausschließlich religiösem Charakter werden nicht bezuschusst
  • Ansprechpartnerin ist Tanja Keller


Haan

  • Max. 500€ pro Haushaltsjahr und Antragsteller
  • Anträge müssen bis zum 30.06. des Antragjahres gestellt werden
  • Ansprechpartner ist Peter Burek 


Heiligenhaus

Hilden


Langenfeld

  • Anträge sind bis spätestens einen Monat vor Veranstaltung einzureichen
  • Die Zuschüsse betragen zwischen 3€ und 6€ pro Tag und TN
  • Ansprechpartnerin ist Nicole Merz


Mettmann

  • Anträge sind bis spätestens einen Monat vor der Maßnahme einzureichen
  • Ansprechpartnerin ist Daniela Lobe


Monheim

  • Teilnehmende zwischen 5 und 21 Jahren, oder bis 27, wenn noch in Ausbildung
  • Leitende sind Volljährig und besitzen eine JuLeiCa
  • Mindestens 6 Teilnehmende
  • Mindestdauer: 2 Tage
  • Bezuschussung zwischen 5€ und 7€ pro Tag und Person
  • Anträge können auch noch nach der Veranstaltung, innerhalb des Haushaltsjahres gestellt werden
  • Ansprechpartner*innen sind Achim Wieghardt und Petra Bönsch


Ratingen

  • Teilnehmende zwischen 6 und 21 Jahren, in Ausnahmen bis 27 Jahre)
  • Mindestens 6 Teilnehmende 
    Mindestens 2 Übernachtungen
  • Zuschüsse zwischen 4€ und 8€ pro Tag und Person
  • Die Anträge müssen bis zum 30.09. des betreffenden Jahres eingereicht sein
  • Ansprechpartnerin ist Veronika Hutmacher


Velbert


Wülfrath

Rhein-Kreis Neuss

Im Rhein-Kreis Neuss haben die jeweiligen Kommunen unterschiedliche Richtlinien. Sie alle haben jedoch eins gemeinsam: die Veranstaltung, die Du bezuschussen möchtest, darf keinen religiösen Charakter haben. Es kann daher ggf. sein, dass eine Messdiener*innenfahrt nicht bezuschusst wird. Für religiöse Fahrten gibt es Zuschüsse des Erzbistums (siehe oben).

Für jeden Antrag musst Du ein Programm schreiben. Die jeweilige Stadt prüft dann, ob der Antrag berechtigt ist oder nicht. In jedem Kreis bzw. jeder Kommune sind die Zuschusshöhen unterschiedlich. Sie unterscheiden sich zusätzlich nach Aktion (Ferienfreizeit oder Schulung und ggf. Programm). Nach der Aktion musst Du in der Regel noch einen Verwendungsnachweis abgeben.

Solltest Du dazu Fragen haben, kannst Du Dich entweder direkt an das Jugendamt vor Ort wenden, oder uns von der KJA kontaktieren

Kreisjugendförderplan Rhein-Kreis Neuss

  • für Teilnehmende aus Korschenbroich, Jüchen und Rommerskirchen
  • Alle Infos und Formulare findest Du in diesem Padlet
  • Ansprechpartnerin ist Mona Rast


Stadt Dormagen

  • für Teilnehmende und Leitende aus Dormagen
  • Fahrten des laufenden Jahres müssen bis spätestens 31. März beantragt werden
  • Hier findest Du alle Infos und Formulare
  • Ansprechpartnerin ist Michelle Büttgen

Stadt Grevenbroich

  • Zuschüsse gibt es über den Stadtjugendring und bezuschußt werden ausschließlich dessen Mitgliedsverbände
  • Hier findest Du alle weiteren Infos


Stadt Kaarst

  • für Teilnehmende und Leitende aus Kaarst
  • Anträge: spätestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme
  • Hier findest Du alle weiteren Infos

Stadt Neuss

  • für Teilnehmende aus der Stadt Neuss (Leitende werden unabhängig ihres Wohnortes bezuschußt)
  • Antrag: spätestens 21 Tage vor der Maßnahme
  • Hier findest Du alle Infos, Richtlinien und Formulare