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Ehrenamtspauschale für Düsseldorf

Auch in diesem Jahr ist eine Pauschale für ehrenamtlich Mitarbeitende in der Jugend(verbands)arbeit aus Düsseldorf von der Stadtverwaltung Düsseldorf fortgeschrieben worden. Der Jugendring Düsseldorf ist vom Jugendamt mit der Verteilung der Gelder beauftragt worden und hat dies für die katholischen Träger an den BDKJ Düsseldorf übertragen.


Die Rahmenbedingungen:

Was wird gefördert?
- Die Ehrenamtspauschale ist für alle Leitenden in der Jugend(verbands)arbeit, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten. Hierzu zählen Gruppenstunden und Einzelaktionen, wie Aktionstage und Ferienfreizeiten. Die Förderung für Mitarbeitende, die bereits als Hauptamtliche, Nebenamtliche oder Übungsleitende eine Vergütung erhalten, ist ausgeschlossen.
Wer wird gefördert?
Die Ehrenamtspauschale ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
- Mindestalter 17 Jahre
- Mind. ein Jahr in der Jugend(verbands)arbeit tätig sein
- Es muss eine nachgewiesene Grundausbildung/Schulung vorliegen. Der Nachweis erfolgt hier über die Juleica (Jugendleitercard). (Ohne eine gültige Juleica kann die Pauschale nicht bezogen werden). Ehrenamtliche, die ein pädagogisches Studium (Soziale Arbeit, Erzieher*innen, Erziehungswissenschaften, Psychologie) absolvieren bzw. beendet haben, können die Pauschale ohne den Nachweis der Juleica beziehen.
- Jährlich muss eine Fortbildung mit mind. 10 Stunden nachgewiesen werden. Die Teilnahme muss über den Verband nachgewiesen werden. Studierende der oben genannten Studiengänge brauchen diese Fortbildung nicht nachweisen.

Wie hoch ist Umfang der Förderung?
- Für jede förderungsfähige Veranstaltung kann eine Pauschale von bis zu 5 € gezahlt werden. Die Höchstzahl beträgt 48 Veranstaltungen pro Person und Jahr.

o Zu Veranstaltungen zählen:
▪ Gruppenstunden
▪ Projekte
▪ Gremien/Sitzungen (wie z.B. Leitungssrunden)
▪ Feste/Feiern
▪ Kirchliche Kinder- und Jugendarbeit
▪ Wochenendveranstaltungen
- Ferienfreizeiten werden wie folgt bezuschusst:
o 1-wöchige Freizeit 80 €
o 2-wöchige Freizeit 160 €
o 3-wöchige Freizeit 240 €

Die Höchstsumme der Pauschale beträgt 240€ insgesamt. Es besteht jedoch kein Anrecht auf die Auszahlung der vollen Pauschale. Die Höhe der Pauschale ist abhängig von der Anzahl der eingereichten Anträge.

Wie kann die Pauschale beantragt werden?
- Hier könnt Ihr/Sie als Verantwortliche einer Ortsgruppe (Stamm, KjG-Pfarrei, Pfarrgemeinde) eine Excel-Datei downloaden. Diese Datei enthält verschiedene Tabellenblätter:
o Erläuterungen/Richtlinien
o Verwendungsnachweis
o Abrechnung für Ortsgruppen (Listen 1-5)
Die Tabelle zur Abrechnung für die Ortsgruppe ist so angelegt, dass für jede*n förderungsfähige*n Ehrenamtliche*n eine Zeile ausgefüllt werden muss. Neben den persönlichen Daten muss die Anzahl der geleisteten Veranstaltungen bzw. die Wochen der Ferienbetreuung ausgefüllt werden. Die Tabelle errechnet dann automatisch den Gesamtbetrag.
Im Anhang befindet sich zudem eine weitere Excel-Tabelle welches Ihr/Sie optional fürEure/Ihre Gruppenleiter*innen nutzen könnt. Das Dokument enthält eine einfache Erläuterung, eine Beispielrechnung und ein Formblatt, in welchem die persönlichen Daten und die Anzahl der Veranstaltungen eingetragen werden können. Das Dokument dient nur
zur Sammlung der Daten für die Ortsgruppen/Gemeinden und wird NICHT eingereicht.
Zur Vereinfachung des Verfahrens möchten wir Euch/Sie bitten, diesen Verfahrensweg einzuhalten und die Anträge nicht einzeln an uns weiterzuleiten. Wir zahlen den
Gesamtbetrag für die jeweiligen Leitenden der Gruppierung an den Träger aus, mit der Bitte die Beiträge an die Leitenden weiterzuleiten. Die Ehrenamtspauschale ist personengebunden und muss ausgezahlt werden. Die Belege, dass die Pauschalen an die Leitenden ausgezahlt worden sind, müssen mit allen weiteren Unterlagen zur Ehrenamtspauschale (nach den Grundsätzen der DSGVO 5 Jahre) zur Prüfung aufbewahrt werden.


Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Die Abgabefrist für die Ehrenamtspauschale 2022 ist bereits abgelaufen.
Für 2023 wird die Frist noch veröffentlicht.

Gibt es noch Rückfragen?
Bei Fragen rund um die Ehrenamtspauschale bitte an die BDKJ Geschäftsstelle Düsseldorf wenden: Cornelia Seger – cornelia.seger@bdkjdus.de – 01590 135 19 25